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   VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04   

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VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04 (https://dejure.org/2006,2414)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.2006 - 5 UE 3545/04 (https://dejure.org/2006,2414)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 (https://dejure.org/2006,2414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Jahresbetrags an Hundesteuer für einen gefährlichen Hund ("American Staffordshire Terrier"); Unterscheidung zwischen "Kampfhunderassen" in der Form der Unterteilung in unwiderlegbar und widerlegbar gefährliche Hunde; Verstoß gegen den ...

  • Judicialis

    Hundesteuersatz der Stadt Frankfurt § 5 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hundesteuersatz der Stadt Frankfurt § 5 Abs. 5
    Kommunale Steuern: American Staffordshire Terrier, Differenzierungsgrund, gefährlicher Hund, Gleichbehandlungsgrundsatz, Hundesteuer, unwiderlegbare Vermutung, Widerlegungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Klage gegen erhöhte Steuersätze für sog. Kampfhunde im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main erfolgreich

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Steuern und Abgaben - gefährliche Hunde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschal erhöhter Steuersatz für sog. Kampfhunde in Frankfurt am Main unzulässig - Hundesteuersatz verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 555 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Eine nahezu gleich lautende Liste von Hunden, für die unwiderleglich deren Steuer begründende "Kampfhundeeigenschaft" vermutet werde, habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 (11 C 8.99 - NVwZ 2000, 929 ff.) als mit Art. 3 Abs. 1 GG für vereinbar angesehen.

    Der Gestaltungsspielraum des Normgebers endet jedoch dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als objektiv willkürlich beurteilt werden muss (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, NVwZ 2000, 929 [931] mit ausführlichen Nachweisen über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. Januar 2000 (11 C 8.99 - NVwZ 2000, 929 [931]) für eine dem § 5 Abs. 5 Buchstaben a) und b) HStS nahezu entsprechende Liste von Hunden festgestellt, dass es sich dabei um erst in neuerer Zeit verstärkt importierte Züchtungen handele, die im Ausland unter anderem für Hundekämpfe bestimmt gewesen seien.

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    In den Erläuterungen dieser Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass die Begriffsbestimmung und die Rasseneinteilung in § 1 Abs. 2 des Entwurfs - dieser Rasseneinteilung entspricht die Einteilung nach § 5 Abs. 5 HStS - im wesentlichen der in Bayern geltenden " Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" vom 10. Juli 1992 (VO) entnommen seien, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1994 (Vf. 16 - VII - 92, NVwZ-RR 1995, 262 ff.) für verfassungskonform angesehen habe.

    Denn zugleich stehe fest, dass das Hundeverhalten auch von den genetischen Dispositionen bestimmt sei, dass es Aggressionszüchtungen gebe und dass sich bestimmte Rassen hierfür besonders eigneten (NVwZ-RR 1995, 262 f. unter ausführlicher Darstellung der fachwissenschaftlichen Literatur).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Unter Bezugnahme auf die dargestellten fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen führt das Bundesverwaltungsgericht weiter aus, es sei deshalb unbestritten, dass die aufgelisteten Hundegruppen ein Potenzial zur Erzeugung des "gefährlichen Hundes" darstellten, die einen wegen ihrer Masse, die anderen ihres Mutes wegen (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, NuR 2004, 442 [444]).
  • BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Die Begrenzung der Zahl der nach Rassemerkmalen als gefährlich vermuteten Hunde würde nur mit dem ordnungsrechtlichen Instrumentarium erfolgen können, das jedenfalls mit seinem Erlaubnisverfahren für das Halten gefährlicher Hunde hierauf aber nicht abzielt (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22.05 -, NVwZ-RR 2005, 844 [845]).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Nimmt aber ein Satzungsgeber die Regelung eines anderen Normgebers in sein eigenes Regelwerk auf, gilt sie kraft seiner Rechtssetzungsmacht mit der aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip folgenden Konsequenz, dass er von Anfang an in vollem Umfang verantwortlich ist für ihre Vereinbarkeit mit höherrangigen Recht, auch soweit sie von der Richtigkeit etwa jener tatsächlichen Annahmen und Erkenntnisse abhängt, die der Regelung des anderen Normgebers zugrunde liegen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 10 E 2299/00

    Hundesteuer Kampfhundesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Auf die Berufung des Klägers und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2003 - 10 E 2299/00(V) - abgeändert.
  • VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00

    Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. Januar 2005 (5 UE 903/04 - KStZ 2005, 79) unter Bezugnahme auf seinen Normenkontrollbeschluss vom 29. Mai 2001 (5 N 92/00 - HSGZ 2001, 346) ausgeführt, dass eine Kommune mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen kann, um die Haltung bestimmter Hunde aufgrund eines abstrakten Gefährdungspotentials einzudämmen.
  • VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 UE 903/04

    Erhöhte Hundesteuer für Staffordshire Bullterrier

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. Januar 2005 (5 UE 903/04 - KStZ 2005, 79) unter Bezugnahme auf seinen Normenkontrollbeschluss vom 29. Mai 2001 (5 N 92/00 - HSGZ 2001, 346) ausgeführt, dass eine Kommune mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen kann, um die Haltung bestimmter Hunde aufgrund eines abstrakten Gefährdungspotentials einzudämmen.
  • VG Kassel, 15.12.2010 - 4 K 763/10

    Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde auch dann zulässig, wenn der

    Die Eigenschaft als gefährlicher Hund kann an die bloße Zugehörigkeit einer bestimmten (gelisteten) Hunderasse oder deren Kreuzung geknüpft werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.12.2006 - 5 UE 3545/04 -, KStZ 2007, 109 ff.; Beschluss vom 11.01.2005 - 5 B 903/04 -, KStZ 2005, 79 f.; VG Gießen, Urteil vom 03.03.2008 - 8 E 1917/07 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 28.06.2005 - 10 B 22.05 -, juris).

    Die Begrenzung der Zahl der nach Rassemerkmalen als gefährlich vermuteten Hunde würde nur mit dem ordnungsrechtlichen Instrumentarium erfolgen können, das jedenfalls mit seinem Erlaubnisverfahren für das Halten gefährlicher Hunde hierauf aber nicht abzielt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2005 - 10 B 22.05 -, NVwZ 2005, 844 f.; Hess. VGH, Urteil vom 06.12.2006 - 5 UE 3545/04 -, a. a. O.).

    Denn bei der Zugehörigkeit eines Hundes zu einer der in der Hundeverordnung genannten Rassen gilt dieser unwiderleglich als "gefährlicher Hund", selbst wenn das einzelne Tier ein friedlicher Familienhund ist und ein Wesenstest oder gar mehrere Wesenstests keine Auffälligkeit zeigt bzw. zeigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.12.2006 - 5 UE 3545/04 -, a. a. O., Beschluss vom 11.01.2004 - 5 B 903/04 -, a. a. O., Beschluss vom 29.05.2008 - 5 N 92/00 -, HessVGRspr 2000, 89 ff., HGZ 2001, 346 f.).

    Die Begrenzung der Zahl der nach Rassemerkmalen als gefährlich vermuteten Hunde würde nur mit dem ordnungsrechtlichen Instrumentarium erfolgen können, das jedenfalls mit seinem Erlaubnisverfahren für das Halten gefährlicher Hunde hierauf aber nicht abzielt (so BVerwG, Beschluss vom 28.06.2005 - 10 B 22.05 -, a. a. O.; Hess VGH, Urteil vom 06.12.2006 - 5 UE 3545/04 -, a. a. O.).

  • VG Aachen, 07.11.2011 - 4 K 186/11

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Hundesteuer-Heranziehungsbescheids

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, KStZ 2007, 109.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, a.a.O.

    Der steuerliche Lenkungszweck, Hunde bestimmter Rassen, in ihrer Population im Gemeindegebiet generell zurückzudrängen, kann mithin unabhängig davon greifen, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, die im Hinblick auf die nachgewiesene Zuverlässigkeit und Eignung des Halters und den bestandenen Wesenstests des Hundes gegen dessen konkrete Gefährlichkeit sprechen, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22/05 -, (Nr. 10, 11), a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, (Nr. 65), juris und KStZ 2007, 109 ff, so auch VG Aachen u.a. Urteile vom 12. Juli 2011 - 4 K 193/11 -, und vom 26. November 2009 - 4 K 1077/09 -.

  • VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11

    Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Dezember 2006 - (-5 UE 3545/04 -, GemHH 2007, 920 = ZKF 2007, 92 = HSGZ 2007, 125) darauf hingewiesen, dass eine Kommune mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen kann, um die Haltung bestimmter Hunde aufgrund eines abstrakten Gefährdungspotenzials einzudämmen.

    Schließlich hat die Bevollmächtigte der Antragstellerin einen Gleichheitsverstoß nicht mit dem Hinweis auf das Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 (5 UE 3545/04) dargelegt, da dieser Entscheidung eine nicht vergleichbare Satzungsregelung zugrundelag.

  • VG Münster, 25.02.2009 - 9 K 1132/07

    Abwägungsdefizit bei der Aufnahme der Hunderasse Dogo Argentino in die Liste

    Mit ihrer rechtzeitig erhobenen Klage vertieft die Klägerin ihre Ausführungen aus dem Verwaltungsverfahren und führt ergänzend an: Die Gefährlichkeit eines Hundes pauschal nach der Rassezugehörigkeit festzulegen, sei auch mit Blick auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 - rechtswidrig.

    BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22.05 -, NVwZ-RR 2005, 844 [845]; HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, ZKF 2007, 92 f. = KStZ 2007, 109 ff.

  • VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14
    Denn unabhängig von dem ordnungsrechtlichen Rahmen können die Kommunen mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen, der darauf gerichtet ist, die Haltung von Hunden mit einem besonderen Gefährdungspotenzial im Gemeindegebiet einzudämmen, und in diesem Zusammenhang von der Unwiderleglichkeit der festgestellten Gefährlichkeit des Hundes ausgehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, HSGZ 2007, 125 = ZKF 2007, 92 = GemHH 2007, 920; bestätigt durch Senatsbeschlüsse vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, Juris, und vom 10. Januar 2013 - 5 A 2205/12.Z -).
  • VG Aachen, 26.11.2009 - 4 K 1077/09

    Geeignetheit einer Bekanntmachung von Ortsrecht einer größeren Gemeinde durch

    Der steuerliche Lenkungszweck, Hunde bestimmter Rassen, in ihrer Population im Gemeindegebiet generell zurückzudrängen, greift mithin unabhängig davon, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, die im Hinblick auf die nachgewiesene Zuverlässigkeit und Eignung des Halters und den bestandenen Wesenstest des Hundes gegen dessen konkrete Gefährlichkeit sprechen, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22/05 -, (Nr. 10, 11), a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, (Nr. 65), juris und KStZ 2007, 109 ff.
  • VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2925/04

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die Erhebung einer progressiv

    BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22.05 -, NVwZ-RR 2005, 844 [845]; HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, ZKF 2007, 92 f. = KStZ 2007, 109 ff.
  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 715/06
    Der steuerliche Lenkungszweck, Hunde bestimmter Rassen, in ihrer Population im Gemeindegebiet generell zurückzudrängen, greift mithin unabhängig davon, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, die im Hinblick auf die nachgewiesene Zuverlässigkeit und Eignung des Halters und den bestandenen Wesenstests des Hundes gegen dessen konkrete Gefährlichkeit sprechen, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22/05 -, (Nr. 10, 11), a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, (Nr. 65), juris und KStZ 2007, 109 ff.
  • VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 263/07

    Anmeldung von zwei Rottweilern zur Hundesteuer; Erhebung eines erhöhten

    BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22.05 -, NVwZ-RR 2005, 844 [845]; HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, ZKF 2007, 92 f. = KStZ 2007, 109 ff.
  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1500/06
    Der steuerliche Lenkungszweck, Hunde bestimmter Rassen, in ihrer Population im Gemeindegebiet generell zurückzudrängen, greift mithin unabhängig davon, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, die im Hinblick auf die nachgewiesene Zuverlässigkeit und Eignung des Halters und den bestandenen Wesenstests des Hundes gegen dessen konkrete Gefährlichkeit sprechen, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 10 B 22/05 -, (Nr. 10, 11), a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, (Nr. 65), juris und KStZ 2007, 109 ff.
  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2249/05
  • VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04

    Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für einen Mischlingshund aus der Rasse

  • VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2924/04

    Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes; Festsetzung einer erhöhten

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1225/06

    Heranziehung zur erhöhten Hundesteuer für einen Rottweiler; Erhöhung der

  • VG Gießen, 27.11.2009 - 8 K 281/09

    Hundesteuer

  • VG Gießen, 03.03.2008 - 8 E 1917/07

    Hundesteuer, gefährlicher Hund, Anknüpfung an Zugehörigkeit zu einer bestimmten

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